Cochlea-Implantat (CI-System): Unterschied zwischen den Versionen
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=== Aufbau eines Cochlea-Implantates === | === Aufbau eines Cochlea-Implantates === | ||
Das Cochlea-Implantat besteht dabei aus zwei Teilen, wovon ein Teil, der [[allgemeine Begriffe/Glossar#Elektroden|Elektrodenträger]] in die namensgebende [[Gehörschnecke]] (lateinisch: Cochlea) im Rahmen einer Operation unter Vollnarkose am Kopf implantiert wird. Durch das Cochlea-Implantat können Beeinträchtigungen im Mittel- oder Innenohr behoben werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch unter anderem, dass der Hörnerv intakt ist. | |||
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Version vom 26. Januar 2022, 18:15 Uhr
Was ist ein Cochlea-Implantat? Das Cochlea Implantat ist eine künstliche Innenohrprothese. Das Cochlea-Implantat gibt hörgeschädigten Personen, die Möglichkeit (wieder) zu hören.
Wer ist berechtigt ein Cochlea-Implantat zu erhalten? Während Hörgeräte Hörhilfen darstellen, die bei leichter bis mittlerer Schwerhörigkeit zum Einsatz kommen, werden Cochlea-Implante verwendet, wenn die Versorgung mit Hörgeräten nicht mehr ausreichend ist.
Daher sind vor allem Personen, die
- an Taubheit grenzend schwerhörig sind,
- (vollständig) ertaubt
- oder gehörlos sind in Frage kommende Berechtigte.
Es besteht die Möglichkeit sich ein- wie auch beidseitig Implantieren zu lassen. Im Vorfeld des chirurgischen Eingriffs werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt um festzustellen, ob eine Indikation für eine Implantation vorliegt. Neben den Cochlea-Implantaten gibt es weitere Möglichkeiten wie Hirnstamm-Implantate oder Knochenleitungssysteme.
Aufbau eines Cochlea-Implantates
Das Cochlea-Implantat besteht dabei aus zwei Teilen, wovon ein Teil, der Elektrodenträger in die namensgebende Gehörschnecke (lateinisch: Cochlea) im Rahmen einer Operation unter Vollnarkose am Kopf implantiert wird. Durch das Cochlea-Implantat können Beeinträchtigungen im Mittel- oder Innenohr behoben werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch unter anderem, dass der Hörnerv intakt ist.
- Elektrodenträger mit Magnet
- Sendespule mit Magnet
- (Sound-/Sprach-)Prozessor
Cochlea Implantante zählen in Deutschland zu den Medizinprodukten und müssen daher entsprechende Zertifizierungen aufweisen.
Operation und weitere Maßnahmen
Im Rahmen der Implantation wird zunächst der Schädel des Patienten bzw. der Patientin mit einem Schnitt in der Nähe des jeweiligen Ohres geöffnet. An einer geeigneten Stelle in der äußeren Schädeldecke wird eine flache Mulde für den später dort liegenden Elektrodenträger gefräst. Auch der dünne Verbindungsgang zur Cochlea wird angelegt. Anschließend wird der Elektrodenstrang (je nach Hersteller gibt es eine unterschiedliche Anzahl an Elektroden) so tief platziert, dass die Elektroden die Härchen an Außenwänden der Cochlea berühren. Diese geben die akustischen Signale an den Hörnerv weiter. Während der Implantation wird das Cochlea-Implantat testweise überprüft, ob die (Hör-)Reize weitergeleitet werden. Der Patient bermekt hiervon jedoch nichts.
Nach der Operation in einem Klinikum wird eine mehrtägige Heilungsphase empfohlen, um die Wundheilung zu fördern. Mit Beginn der Erstanpassung (der ersten Inbetriebnahme) des Sprachprozessors, ist frühestens ein "Hören" mit Hile des Implants möglich. In den seltensten Fällen können Patienten "sofort" "normal" hören. Oftmals schließt sich ein wochen- bis monatelanger Lernprozess an, der von speziellem Fachpersonal (Audiologen, Technikern und Ärzten) begleitet wird. Der Lernprozess ist sehr individuell und kann nicht miteinander verglichen werden, da oftmals viele unterschiedliche Faktoren vorliegen. Auch ambulante oder vollstationäre Rehabilitationsmaßnahmen können Bestandteil sein.