Diskussion:Anschlussheilbehandlung (AHB): Unterschied zwischen den Versionen

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Die AHB ist durch den Eintrag in den Indikationskatalog (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_fuer_aerzte/ahb_indikationskatalog.html) der Deutschen Rentenversicherung Nr. 8.14 Indikationsgruppe 14: Cochlea-Implantate definiert. Diese Erweiterung ist am 1.1.2025 eingetragen worden. Hier steht:
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!Indikation
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|Versorgung mit einem Cochlea-Implantat bei Gehörlosigkeit oder hochgradiger Hypakusis
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Dort steht nicht, dass es eine Frühanpassung sein muss.


[[Benutzer:RudiE|RudiE]] ([[Benutzer Diskussion:RudiE|Diskussion]]) 16:55, 16. Okt. 2025 (UTC)

Version vom 16. Oktober 2025, 17:55 Uhr

Die AHB ist durch den Eintrag in den Indikationskatalog (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_fuer_aerzte/ahb_indikationskatalog.html) der Deutschen Rentenversicherung Nr. 8.14 Indikationsgruppe 14: Cochlea-Implantate definiert. Diese Erweiterung ist am 1.1.2025 eingetragen worden. Hier steht:

Indikation Voraussetzung Indikationstypische Einschränkung der Reha-Fähigkeit
Versorgung mit einem Cochlea-Implantat bei Gehörlosigkeit oder hochgradiger Hypakusis Unkomplizierter operativer Verlauf nach Anwendung minimal-invasiver Chirurgie Prozessor-Erstanpassung nicht erfolgt

Dort steht nicht, dass es eine Frühanpassung sein muss.

RudiE (Diskussion) 16:55, 16. Okt. 2025 (UTC)