Alarmierung bei Hörschädigung und Gehörlosigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Dezember 2023, 22:15 Uhr
Für CI-Träger*innen, die Nachts über keine akustische Wahrnehmung bzw. kein Restgehör mehr verfügen, gibt es eine Lösung, wie Warnsignale übers Handy - sei es durch Telefonanrufe, Nachrichteneingänge (SMS, WhatsApp-Nachrichten) oder auch App-Signale wie z.B. FreeStyleLibre erfolgreich wahrgenommen werden können.
Hierzu müssen im Handy die (entsprechenden) Signale als Vibrationsalarm eingerichtet/freigeschaltet werden. Anschließend wird der Vibrationssignalempfänger auf das Display vom Handy (wie auf dem nachfolgenden Foto) aufgelegt.



Anmerkung auf dem Foto zu sehen sind: Signulux-Vibrationssensor für mobile Telefone und Tablets (A-2695-0) mit Digitalwecker/Empfängerwecker DS-2 (A-3114-0)
Sobald eine Warnmeldung auf dem Handy einhergeht, empfängt der Vibrationssignalempfänger das Vibrationssignal und leitet es an die Lichtsignalanlage weiter. Die Lichtsignalanlage sendet daraufhin Lichtimpulse oder aktiviert das Vibrationskissen vom Bett. Der/die CI-Träger*in wird durch die Warnmeldung erfolgreich geweckt.
HINWEIS: Die Lichtsignalanlage mitsamt Vibrationskissen können per HNO-Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel werden bei entsprechnenden Nachweis die Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen.