Alarmierung bei Hörschädigung und Gehörlosigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Dezember 2023, 23:12 Uhr
Für CI-Träger*innen, die beispielsweise Nachts über keine akustische Wahrnehmung bzw. kein Restgehör mehr verfügen, gibt es eine Lösung, wie Warnsignale übers Handy - sei es durch Telefonanrufe, Nachrichteneingänge (SMS, WhatsApp-Nachrichten) oder auch App-Signale wie z. B. FreeStyleLibre erfolgreich wahrgenommen werden können.
Hierzu müssen über die Handyeinstellungen die Appsignale als Vibrationssignal eingerichtet/freigeschaltet sein. Anschließend wird der Vibrationssignalempfänger (Vibrationssensor) auf das Display vom Handy aufgelegt.
[[Datei:Vibrationssensor 1.jpeg| Vibrationssignalempfänger auf dem Handy]
Sobald eine Warnmeldung auf dem Handy einhergeht, empfängt der Vibrationssignalempfänger das Vibrationssignal und leitet es an die Lichtsignalanlage weiter.
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Vibrationssignalempfänger nimmt Signaleingang vom Handy wahr (Im Empfängerwecker leuchtet die Rote Lampe leuchtet auf)
Die Lichtsignalanlage sendet daraufhin Lichtimpulse oder aktiviert das Vibrationskissen vom Bett. Der/die CI-Träger*in wird durch die Warnmeldung erfolgreich geweckt.
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Lichtimpulse durch Empfängerwecker
HINWEIS/ANMERKUNG: Im Bild sind der Vibrationssignalempfänger (Signulux-Vibrationssensor für mobile Telefone und Tablets (A-2695-0)) und die Lichtsignalanlage (Digitalwecker/Empfängerwecker DS-2 (A-3114-0)) abgebildet. Beide sind über Kabel miteinander verbunden. Eine Lichtsignalanlage (mitsamt Vibrationskissen) und Vibrationssignalempfänger können per HNO-Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel werden bei entsprechnenden Nachweis die Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen.