Barrierefreie Teilhabe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Oktober 2025, 18:04 Uhr
Menschen mit Hörbehinderungen haben in Deutschland vielfältige Möglichkeiten, kulturelle Angebote barrierefrei zu erleben. Viele Veranstaltungsorte und Institutionen bieten technische Hörhilfen, Untertitel, Gebärdensprachdolmetscher oder spezielle Führungen an. Dieser Artikel gibt einen Überblick über barrierefreie Angebote im Bereich des Hörens und erklärt, worauf Betroffene achten können, wenn sie einen Ausflug ins Theater, Kino, Museum oder zu anderen Veranstaltungen planen.
Barrierefreie Angebote im Überblick
Welche Angebote gibt es?
- Induktive Höranlagen (Schleifenanlagen): Sie übertragen den Ton direkt in Hörgeräte oder CIs mit T-Spule .
- FM- oder Bluetooth-Systeme: Übertragungen über Funk oder per App, z. B. für Museumsführungen oder Vorträge.
- Live-Untertitelung: Besonders bei Veranstaltungen mit gesprochener Sprache oder im Kino. Hilfreich ist auch die GRETA-App.
- Gebärdensprachdolmetschende: Häufig bei offiziellen Veranstaltungen, Theaterstücken oder speziellen Führungen.
- Schriftdolmetschende: Texte werden in Echtzeit mitgeschrieben und angezeigt.
- Visualisierte Informationen: Etwa in Form von Bildschirmen, Displays oder Untertiteln.
- Persönliche Assistenz- und Unterstützungsangebote, z. B. in Museen oder bei Führungen.
Ein Blick auf die Website der jeweiligen Einrichtung unter dem Menüpunkt "Barrierefreiheit" oder "Service" hilft meist weiter. Größere Häuser weisen ihre barrierefreien Angebote oftmals dort aus oder bieten persönliche Beratung per E-Mail oder Telefon.
Wichtige Symbole

Viele Einrichtungen verwenden standardisierte Barrierefreiheits-Symbole. Im Zusammenhang mit Hören sind besonders diese Symbole wichtig:
- Ein Ohr mit einem „T“ (oben links): Symbol für eine induktive Höranlage (T-Spule).
- Ein stilisiertes Ohr (oben rechts): Allgemein für Hörunterstützung.
- Eine Person mit Gebärdensprache (unten links): Hinweis auf Gebärdensprachdolmetscher.
- Tastatur- oder Textsymbol (unten rechts): Hinweis auf Schrift- oder Live-Untertitelung.
Die Symbole finden sich auf Webseiten von Veranstaltungsorten, in Programmheften oder an Eingängen.
Planungshilfen
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Die folgenden Tools und Apps helfen bei der Vorbereitung:
- Apps der Veranstaltungsorte selbst – viele größere Häuser bieten eigene Apps mit Infos zu barrierefreien Services.
- GRETA-App – bietet Untertitel und Audiodeskription für viele Kinofilme.
- DCIG Forum oder Selbsthilfegruppen (SHG) – hier werden oft Tipps zu Orten mit guten Hörbedingungen geteilt.
- Hör-Wiki selbst! – mit Artikeln zu technischen Hilfen, Alltagstipps und Erfahrungsberichten.
Google-Maps Hinweis
Unter „Barrierefreiheit“ lassen sich Informationen zur entsprechenden Lokalität finden. Siehe rote Markierung auf Foto 2 und 3.
Vorbereitung und Hinweise für einen barrierefreien Besuch
- Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Per Mail oder Telefon nachfragen, welche Hilfen verfügbar sind.
- Geräte reservieren: Manche Systeme müssen vorab gebucht werden (z. B. Empfänger für FM-Systeme).
- Begleitperson anmelden: Oft ist der Eintritt für Begleitpersonen kostenfrei – ggf. Ausweis mit Merkzeichen „B“ erforderlich.[1]
- Eigene Technik überprüfen: vertraut damit machen, wie man T-Spule am Hörgerät bzw. CI-Prozessor aktiviert - ggf. Hörakustiker fragen. Akkus laden beziehungsweise Reservebatterien mitnehmen.
- Schriftdolmetschung mit Smartphone empfangen – bei Veranstaltungen mit Remote-Diensten möglich.
Weblinks und weiterführende Informationen
- Übersicht Barrierefreiheit für Hörgeschädigte (DSB): https://www.schwerhoerigen-netz.de/barrierefrei
- DCIG-Forum rund um Barrierefreiheit: https://dcig-forum.de/forum/index.php?thread/6447-barrierefreiheit/
- SHG DCIG: https://dcig.de/selbsthilfe & https://dcig.de/selbsthilfe/deaf_ohr_alive
Praxisbeispiele
- Deutsches Museum München: https://www.deutsches-museum.de/museumsinsel/besuch/barrierefreier-zugang
- Theater Münster: https://www.theater-muenster.com/service/barrierefreiheit/hoeren
- Capitol-Kino Lohhof: https://capitol-lohhof.de/infos/barrierefreiheit
Einzelnachweise
- ↑ ZBFS Bayern: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche (siehe Merkzeichen B), letzter Abruf: 2025-10-16