Benutzerin Diskussion:SabineS/Alarmierungssysteme im Notfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Abschnitt "digitale mobile Alarmierung": wie heißen die digitalen Systeme, die die Notfallmeldung auf Handy bringen? | Abschnitt "digitale mobile Alarmierung": wie heißen die digitalen Systeme, die die Notfallmeldung auf Handy bringen? | ||
Anmerkung zu Begrifflichkeiten: | |||
Man unterscheidet zwischen RauchWARNmelder und Rauchmelder. Rauchwarnmelder ist der korrekte Begriff für Anlagen im privaten Bereich. Der Begriff Rauchmelder wird nur für Anlagen im öffentlichen Bereich verwendet, die Teil einer großen Brandschutzanlage sind. | |||
Im ersten Abschnitt würde ich noch das Zwei-Sinne-Prinzip erwähnen. Warnungen müssen demnach über zwei der drei Sinne Hören, Sehen oder Fühlen wargenommen werden können. Für Hörgeschädigte und Gehörlose bedeutet dies, dass Alarmierungen sichtbar und fühlbar sein müssen. | |||
Version vom 11. Dezember 2025, 10:40 Uhr
Artikel "Rauchmelder für Zuhause":
wieso Rauchmelder für "Gehörlose". Warum nicht für "stark bis an taubheitsgrenzende Hörgeschädigte, Ertaubte und Gehörlose"
Das gleiche im Artikel Pager, Uhren...
-> Im Artikel auf der Webseite: rauchmelder-lebenretter.de wird "Hörbeeinträchtige und Gehörlose " erwähnt. Auch einen Möglichkeit
meine Meinung zu diesem Abschnitt (Pager, Uhren...): Ich habe keine Vorstellung , wenn ich mir die Beschreibung durch lese. Mir fehlt das Verständnis . Vlt ist Bilder von mobilen Empfängern und auch wie es aufgebaut ist , sehr hilfreich oder direkt auf sie Webseite hinweisen , wo es bildlich dargestellt wird
Sind es bestimmte mobiler Empfänger ?
Abschnitt "digitale mobile Alarmierung": wie heißen die digitalen Systeme, die die Notfallmeldung auf Handy bringen?
Anmerkung zu Begrifflichkeiten:
Man unterscheidet zwischen RauchWARNmelder und Rauchmelder. Rauchwarnmelder ist der korrekte Begriff für Anlagen im privaten Bereich. Der Begriff Rauchmelder wird nur für Anlagen im öffentlichen Bereich verwendet, die Teil einer großen Brandschutzanlage sind.
Im ersten Abschnitt würde ich noch das Zwei-Sinne-Prinzip erwähnen. Warnungen müssen demnach über zwei der drei Sinne Hören, Sehen oder Fühlen wargenommen werden können. Für Hörgeschädigte und Gehörlose bedeutet dies, dass Alarmierungen sichtbar und fühlbar sein müssen.