Benutzer:AnnaleaS/Arbeitsseite
In der Regel werden Menschen mit akustischen und optischen Signalen auf Gefahren oder Ereignisse hingewiesen, etwa auf eine Türklingel, einen Anruf oder Meldungen auf dem Smartphone. Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip müssen in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen und bei Informationssystemen im öffentlichen Raum zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten angesprochen werden. Für schwerhörige und gehörlose Personen müssten beispielsweise die Sinne Sehen und Hören oder aber Sehen und Tasten angesprochen werden. Daher kommen für schwerhörige und gehörlose Personen hier spezialisierte technische Systeme zum Einsatz, die Warnungen und Benachrichtigungen neben der Wahrnehmung über ein Audiosignal zusätzlich noch über visuelle oder taktile Signalarten ausspielen – zum Beispiel durch Blitzlichter, Vibration oder Textmeldungen auf mobilen Geräten.
Einsatzbereiche
Alarmierungssysteme für schwerhörige und gehörlose Personen kommen in folgenden Bereichen zum Einsatz:
- Privatwohnungen: Türklingel, Telefon, Rauchwarnmelder, Babyphone, Wecker ...
Viele Produkte für die private Nutzung sind im Hilfsmittelverzeichnisse des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gelistet und können zum Teil finanziert werden[1] - Arbeitsplatz und öffentliche Gebäude: Brandmeldeanlagen und Evakuierungssysteme. Hier müssen akustische Signale bzw. Informationen gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip über mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten vermittelt werden, also z.B. optisch und per Vibration[2]
- Hotels und Beherbergungsbetriebe: Spezielle Reisesets[3], mobile Pager/Uhren für Gäste[4]
- Aufzüge: Visuelle Notrufsysteme[5]
Die wichtigsten Arten der Alarmierung für gehörlose und schwerhörige Personen sind:
- Optische Signale (Lichtsignalanlagen)
- Taktile Signale (Vibrationsgeräte wie Vibrationskissen oder auch Smart Watch)
- Textmeldungen (Pager, Smartphone, siehe auch Smartphone als Geräuschmelder)
Viele moderne Systeme kombinieren mehrere Signalarten: Licht, Vibration, Textanzeige und auf Wunsch auch laute verstärkte Tonsignale für Menschen mit Resthörvermögen[6][7]. Die Signalgebung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist insbesondere für eine Wahrnehmung der Signale im Schlaf sehr wichtig.
Eine Übersicht über die einzelnen technischen Alarmierungssysteme für Gefahrensituationen finden sich im separaten Artikel Alarmierungssysteme im Notfall.
Wege der Alarmierung/Benachrichtigung
Lichtsignale
Im privaten Bereich nutzen optische Signalgeber (Lichtsignalanlagen) helle Lichtblitze (meist in Form von Blitzlampen, Lichtweckern oder Rundumleuchten), um auf Gefahren wie Feuer, Rauch oder Signale wie klingelnde Telefone oder Türklingeln aufmerksam zu machen[2]. Unterschiedliche Farben oder Blinkmuster können verschiedene Ereignisse signalisieren, etwa Rot für Feueralarm[8]. Moderne Anlagen lassen sich oft mit weiteren Komponenten wie Vibrationsgebern kombinieren[8].
Im öffentlichen Bereich oder in Unternehmen sind viele Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen mit Blitzleuchten oder anderen starken Lichtsignalen ausgestattet, die bei Auslösung des Alarms deutlich sichtbar warnen.
Taktile Signale (Vibration)
Vibrierende Alarme von Vibrationsgebern bieten besonders im Schlaf oder in Situationen, in denen optische Signale übersehen werden könnten, eine zusätzliche Sicherheit[9][10]. Sie alarmieren hörgeschädigte und gehörlose Personen durch starke Vibrationen:
- Vibrationsgeber für ein Bett (wird am Lattenrost befestigt)
- Vibrationskissen (kleines Kästchen, das unter das Kopfkissen gelegt werden kann)
- Vibrationsgeber wie sie in speziellen Pager-Geräten, Uhren oder mobilen Endgeräten verbaut sind
Für ein zuverlässiges Wecken spielen die Platzierung des Vibrationsgebers, die Art der Vibration sowie das Körpergewicht der Person eine Rolle[11].
Tipps
Den Betroffenen oder auch pflegenden Angehörigen muss die Bedeutung der jeweiligen Signale einer Anlage bekannt sein, damit im Ernstfall richtig reagiert wird[12].
- Unterschiedliche Tonfolgen, Farben oder Blinkmuster können unterschiedliche Ereignisse anzeigen. Manche Empfänger zeigen auf den Abbildungen, welches Signal welchem Ereignis entspricht – zum Beispiel Feuer, Babygeschrei, Telefon, Türklingel usw.
- Es empfiehlt sich, Signalgeber regelmäßig auf Funktion, Batteriestand, Reichweite und Kopplung zu prüfen
- In größeren Wohnungen können mehrere Signalgeber notwendig sein, um eine sicher wahrnehmbare Alarmierung sicherzustellen
Anbieter
Zwei der bekanntesten Hersteller von Hilfsmitteln für den privaten Bereich für Hörgeschädigte in Deutschland sind:
- Humantechnik[7]: Lichtsignal, Vibrationslösungen (lisa-signolux)
- Bellman & Symfon[6]: Bellman Visit-System, Licht-, Vibrationsalarm
Weblinks
- hörkomm.de: Alarmierungstechnik für Menschen mit Hörverlust
- Signalanlagen für Hörgeschädigte – das können sie
- Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands - Webportal
- Webseite von Bellman & Symfon
- Webseite von Humantechnik
Einzelnachweise
- ↑ GKV Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ 2,0 2,1 DIAS GmbH: Alarmierungstechnik für Menschen mit Hörverlust, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ Humantechnik: Traveler Set, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ VeDoSign: Gehörloses Feueralarm-Rufsystem für Hotels, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ HyperJoint GmbH: Aufzugsnotruf für Hörgeschädigte, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ 6,0 6,1 Bellman & Symfon AB: Datenblatt Wecker, Visit-Modell, BE1580, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ 7,0 7,1 Humantechnik GmbH: DS-2 Digitalwecker, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ 8,0 8,1 Bellman & Symfon: Datenblatt Visit Tischblitzlampe, letzter Abruf: 2025-07-26
- ↑ Omnikon Notsignaltechnik GmbH: Gehörlosen Informationssystem GSM-GIS, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ VeDoSign BV: Brandmeldeanlage für Gehörlose und Schwerhörige, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ International Association for Fire Safety Science (IAFSS): Strobe Lights, Pillow Shakers and Bed Shakers as Smoke Alarm Signals for Deaf and Hard of Hearing People, letzter Abruf: 2025-12-10
- ↑ Pflege-durch-Angehörige.de: Signalanlagen für Hörgeschädigte – das können sie, letzter Abruf: 2025-12-10