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In der Regel werden Menschen mit akustischen Signalen auf Ereignisse (z.B. eine Türklingel oder einen Anruf) und auf Gefahren (z.B. Sirene oder ein Rauchwarnmelder) hingewiesen. Hörgeschädigte und gehörlose Menschen können diese Signale gar nicht oder nur stark eingeschränkt hören. Daher müssen Informationen für sie nach dem Zwei-Sinne-Prinzip vermittelt werden.

Das Zwei-Sinne-Prinzip besagt, dass immer zwei der drei Sinne Hören (auditiv), Sehen (visuell) und Fühlen (taktil) angesprochen werden müssen. Für schwerhörige und gehörlose Personen müssten beispielsweise die Sinne Sehen und Hören oder aber Sehen und Fühlen angesprochen werden.

Daher kommen für schwerhörige und gehörlose Personen spezialisierte technische Systeme zum Einsatz, die Ereignisse, Warnungen und Benachrichtigungen neben einem Audiosignal zusätzlich noch über visuelle oder taktile Signalarten ausspielen – zum Beispiel durch Blitzlichter, Vibration oder Textmeldungen auf mobilen Geräten.

Einsatzbereiche

Benachrichtigungs- und Alarmierungssysteme für schwerhörige und gehörlose Personen kommen beispielsweise in folgenden Situationen zum Einsatz:

  • Privatwohnungen: Türklingel, Telefon, Rauchwarnmelder, Babyphone und Wecker. Viele Produkte für die private Nutzung sind im Hilfsmittelverzeichnisse des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gelistet und können zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden[1]
  • Arbeitsplatz und öffentliche Gebäude: Brandmeldeanlagen und Evakuierungssysteme. Hier müssen akustische Signale bzw. Informationen gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip über mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten vermittelt werden, also z.B. optisch und per Vibration[2]
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe: Spezielle Reisesets[3], mobile Pager/Uhren für Gäste[4]
  • Aufzüge: Visuelle Notrufsysteme[5]

Die wichtigsten Arten der Alarmierung für gehörlose und schwerhörige Personen sind:

Viele moderne Systeme kombinieren mehrere Signalarten: Licht, Vibration, Textanzeige und auf Wunsch auch laute verstärkte Tonsignale für Menschen mit Resthörvermögen[6][7]. Die Signalgebung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist insbesondere für eine Wahrnehmung der Signale im Schlaf sehr wichtig.

Wege der Benachrichtigung / Alarmierung

Lichtsignalanlagen

Im privaten Bereich nutzen optische Signalgeber (Lichtsignalanlagen) helle Lichtblitze (meist in Form von Blitzlampen, Lichtweckern oder Rundumleuchten), um auf Gefahren wie Feuer, Rauch oder Signale wie klingelnde Telefone oder Türklingeln aufmerksam zu machen[2]. Unterschiedliche Farben oder Blinkmuster können verschiedene Ereignisse signalisieren, etwa Rot für Feueralarm[8]. Moderne Anlagen lassen sich oft mit weiteren Komponenten wie Vibrationsgebern kombinieren[8].

Im öffentlichen Bereich oder in Unternehmen sind viele Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen mit Blitzleuchten oder anderen starken Lichtsignalen ausgestattet, die bei Auslösung des Alarms deutlich sichtbar warnen.

Taktile Signale (Vibration)

Vibrierende Alarme von Vibrationsgebern bieten besonders im Schlaf oder in Situationen, in denen optische Signale übersehen werden könnten, eine zusätzliche Sicherheit[9][10]. Sie alarmieren hörgeschädigte und gehörlose Personen durch starke Vibrationen:

  • Vibrationsgeber für ein Bett (wird am Lattenrost befestigt)
  • Vibrationskissen (kleines Kästchen, das unter das Kopfkissen gelegt werden kann)
  • Vibrationsgeber wie sie in speziellen Pager-Geräten, Uhren oder mobilen Endgeräten verbaut sind

Für ein zuverlässiges Wecken spielen die Platzierung des Vibrationsgebers, die Art der Vibration sowie das Körpergewicht der Person eine Rolle[11].

Tipps

Den Betroffenen oder auch pflegenden Angehörigen muss die Bedeutung der jeweiligen Signale einer Anlage bekannt sein, damit im Ernstfall richtig reagiert wird[12].

  • Unterschiedliche Tonfolgen, Farben oder Blinkmuster können unterschiedliche Ereignisse anzeigen. Manche Empfänger zeigen auf den Abbildungen, welches Signal welchem Ereignis entspricht – zum Beispiel Feuer, Babygeschrei, Telefon, Türklingel usw.
  • Es empfiehlt sich, Signalgeber regelmäßig auf Funktion, Batteriestand, Reichweite und Kopplung zu prüfen
  • In größeren Wohnungen können mehrere Signalgeber notwendig sein, um eine sicher wahrnehmbare Alarmierung sicherzustellen

Anbieter

Zwei der bekanntesten Hersteller von Hilfsmitteln für den privaten Bereich für Hörgeschädigte in Deutschland sind:

Einzelnachweise

  1. GKV Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, letzter Abruf: 2025-12-10
  2. 2,0 2,1 DIAS GmbH: Alarmierungstechnik für Menschen mit Hörverlust, letzter Abruf: 2025-12-10
  3. Humantechnik: Traveler Set, letzter Abruf: 2025-12-10
  4. VeDoSign: Gehörloses Feueralarm-Rufsystem für Hotels, letzter Abruf: 2025-12-10
  5. HyperJoint GmbH: Aufzugsnotruf für Hörgeschädigte, letzter Abruf: 2025-12-10
  6. 6,0 6,1 Bellman & Symfon AB: Datenblatt Wecker, Visit-Modell, BE1580, letzter Abruf: 2025-12-10
  7. 7,0 7,1 Humantechnik GmbH: DS-2 Digitalwecker, letzter Abruf: 2025-12-10
  8. 8,0 8,1 Bellman & Symfon: Datenblatt Visit Tischblitzlampe, letzter Abruf: 2025-07-26
  9. Omnikon Notsignaltechnik GmbH: Gehörlosen Informationssystem GSM-GIS, letzter Abruf: 2025-12-10
  10. VeDoSign BV: Brandmeldeanlage für Gehörlose und Schwerhörige, letzter Abruf: 2025-12-10
  11. International Association for Fire Safety Science (IAFSS): Strobe Lights, Pillow Shakers and Bed Shakers as Smoke Alarm Signals for Deaf and Hard of Hearing People, letzter Abruf: 2025-12-10
  12. Pflege-durch-Angehörige.de: Signalanlagen für Hörgeschädigte – das können sie, letzter Abruf: 2025-12-10