CI-Reha

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Im Rahmen der Nachsorge nach einer Implantierung gibt es nach der Erstanpassung die Möglichkeit einer Rehabilitation (CI-Reha), wobei laut Weißbuch[1] die Nachsorge im Kontext einer gestaffelten Abfolge verschiedener therapeutischen Maßnahmen stattfindet. Das kann die Patienten dabei unterstützen, sich an das Hören mit dem Implantat anzupassen, das Sprachverstehen und somit ihre Kommunikationsfähigkeiten zu verbessern und die bestmöglichen Ergebnisse aus der Implantation zu erzielen.

Ziele einer Reha

In einer CI-Reha soll folgendes erreicht werden:

  • Optimale Anpassung der Hörprozessoreinstellungen
  • Verbesserung der Sprachverständlichkeit und Unterscheidung verschiedener Laute, was zugleich die auf dem Hören beruhende Kommunikationsfähigkeit verbessert
  • Integration des Cochlea-Implantats/Hörgeräts in den Lebens- und Berufsalltag und Verbesserung der beruflichen Leistungsfähigkeit nach der Versorgung mit einem CI, um die Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen oder gar zu vermeiden
  • Lösungen für den Beruf: Kommt es im Beruf zu Schwierigkeiten, werden in der Reha-Einrichtung gemeinsam Lösungen entwickelt. Z.B. kann ein berufsspezifisches wie auch arbeitsplatzbezogenes Training während der Reha durchgeführt werden, um die Belastbarkeit am Arbeitsplatz auszutesten. U.a. zum Beispiel, ob es förderlich ist, unter Anwendung einer simulierten Geräuschkulisse mit zusätzlichen Hilfsmitteln Telefonate zu führen.
  • Schulung des Umgangs mit der Zusatztechnik für das Hörimplantat. D.h. Hilfsmittel für den Arbeitsplatz und zu Hause einführen, welche die Kommunikationsfähigkeit fördern und die Höranstrengung mit dem Cochlea-Implantat verringern.
  • Vorhandene Berufskompetenzen erhalten. D.h. systematisch die Berufs- und Arbeitssituation analysieren und dabei die Kompetenzen in der Medizinisch Beruflich Orientierten Rehabilitation (MBOR) für bestimmte Berufsklassen stärken.
  • Stärkung der psychischen Stabilität der Patientinnen und Patienten mit Cochlea-Implantat
  • Erlernen von Bewältigungsstrategien bei einer Ertaubung
  • Entwicklung der Lautsprache bei einem taub geborenen Kind. Bei CI-Kindern (Neugeborene oder Frühversorgte) werden auch die Eltern und Geschwister mit in die stationäre Reha zur Begleitung mitgenommen. Denn sie sind mindestens ebenso betroffen und müssen wissen, wie sie damit umgehen können.

Arten

Es gibt folgende Möglichkeiten für eine Rehabilitation:

Ambulant

Nach einer Cochlea Implantat (CI) Operation ist die ambulante Reha der erste Schritt der Nachsorgebehandlung. Es wird für die Ersteinstellung/Erstanpassung der Hörprozessoren genutzt, so dass hochgradig Hörgeschädigte, Ertaubte oder Taubgeborene das Hören erlernen bzw. wieder erlernen können. In einer ambulanten Reha werden über den Tag verteilt CI-Einstellungen, Hörtest und Einzelhörtraining in der Logopädie vorgenommen, vereinzelt auch durch Gruppenhörtraining ergänzt.

Die ambulante Rehabilitation bietet den Rehabilitanden ein wohnortnahes Angebot. Sie werden nicht stationär aufgenommen und erhalten (sofern sich der Wohnort im 45-minütigen Umgebungsradius befindet), somit kein eigenes Patientenzimmer. Die Abende und Wochenenden können sie zuhause verbringen. Nur für die Dauer der Therapieinheiten halten sie sich in der Klinik auf.

Die Häufigkeit und der Zyklus der ambulanten Reha ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich und variiert je nach Behandlungskonzept der operierten Klinik. So gibt es Anpassungskonzepte, bei denen die Erstanpassung vier Wochen nach der erfolgten Operation beginnt. Andere Kliniken starten hiermit bereits früher oder später.

In manchen Kliniken werden die CI-Einstellungen zunächst eine Woche lang täglich vorgenommen und der Rehabilitand kommt im ersten Jahr nach der OP noch drei weitere Male für einen Tag vorbei, um die Höreinstellungen anzupassen. Weitere Einstellungskonzepte beinhalten, dass zum Start nicht durchgehend für eine Woche lang eingestellt wird, sondern jeweils nur für einen Tag wiederkehrend im Abstand von ein-/ zwei- oder gar vier Wochen. Der Gesamtumfang liegt bei ca. 7 bis 10 Behandlungstagen im ersten Jahr und ist bei fast allen Kliniken gleich.

Es ist zu empfehlen, die Zeit bis zur Erstanpassung nach einer CI-OP nicht zu kurz kommen zu lassen, da die OP-Wunde zwecks Haftung der Spule am Magneten zunächst ausreichend verheilen muss. Weiterhin sollte auch die Zeit zwischen den einzelnen CI-Einstellungen nicht zu lang und auch nicht zu kurz ausfallen. Zwar muss sich das Gehirn erstmal an das neue Hören gewöhnen und die neuen Einstellungen müssen im Umfeld erprobt werden, dennoch ist es nicht hilfreich, wenn über längere Zeit mit unvorteilhaften CI-Einstellungen gehört wird.

Je nach Vorgeschichte des Patienten (Eintrittsalter des Hörverlustes, Dauer- und Ursache des Hörverlustes) sowie der Ergebnisse des messbaren Hörerfolgs nach den CI-Einstellungen kann die ambulante Reha eine völlig ausreichende Maßnahme sein.

Hat sich der Hörerfolg im ersten Jahr nach der Operation nicht zufriedenstellend eingestellt, sollte über eine anschließende stationäre Reha nachgedacht werden. Diese kann in vielen Fällen den Erfolg noch einmal maßgeblich steigern.

Eine ambulante Reha muss in der Regel nicht vom Patienten selbst beantragt werden. Im Vorfeld einer CI-Operation werden in einem Aufklärungsgespräch mit der operierenden Klinik die Rehabilitationsziele und -termine geklärt und auch vereinbart. Sie gehören zum Leistungsangebot einer Operation.

Teilstationär

Die teilstationäre Rehabilitation umfasst im Gegensatz zur ambulanten Rehabilitation das gesamte Angebot der vollstationären medizinischen Rehabilitation mit Ausnahme der Unterbringung und teilweise der Verpflegung[2]. Die Patienten bleiben nur tagsüber in der teilstationären Einrichtung, wobei es Möglichkeiten für Ruhezeiten gibt (Ruhe- und Liegeraum). Die Anfahrt erfolgt täglich vom Wohnort zur Klinik, entweder eigenständig oder mit Hilfe von Fahrdiensten.

Stationär

Charakteristisch für eine stationäre Rehabilitation - und anders als bei einer ambulanten Rehabilitation - ist eine ganztägige Unterbringung in der jeweiligen Reha-Einrichtung - mit Übernachtung und Verpflegung. Für die Unterkunft und Verpflegung können auf freiwilliger Basis Zuzahlungen für den Patienten oder die Patientin entstehen (Komfortleistungen).

Reicht die ambulante CI-Behandlung nicht aus, kann eine stationäre Rehabilitation beantragt werden. In einer stationären Reha steht der Hörerfolg gleichermaßen mit der Gesundheit des Patienten im Mittelpunkt.

Vor dem Start einer stationären Reha wird mit den Ärzten und Therapeuten der Reha-Einrichtung das Therapieziel besprochen. Auf dieser Basis wird dann ein individueller Therapieplan erstellt. Zu den Standart-Behandlungen wie die tägliche oder wöchentliche CI-Einstellung (Häufigkeit ist abhängig vom Konzept der Reha-Einrichtung), gehören das tägliche Einzelhörtraining in der Logopädie sowie das Gruppenhörtraining. Ergänzt wird die ärztliche und therapeutische Expertise durch sport- und bewegungstherapeutische Angebote wie Krankengymnastik, Massagen, Wassertherapie, psychologische sowie Sozial- und Ernährungsberatung. Die tägliche Therapiedauer liegt bei etwa vier bis sechs Stunden.

Grundsätzlich wird eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme für eine Mindestdauer von drei Wochen bewilligt und kann nicht vor Ablauf von 4 Jahren wiederholt werden. Ausnahme: es findet in dieser Zeit eine weitere CI-Operation statt (z. B. die gegenüberliegende Ohrenseite oder eine Reimplantation). Unter bestimmten Voraussetzungen, wird während der dreiwöchigen Reha auch eine weitere Verlängerung beantragt und bei guter Begründung auch bewilligt.

Im Allgemeinen sollte die Zeit nach der CI-Operation bis zum Antritt einer stationären Reha nicht zu kurz sein, da sich das Gehirn zunächst an das neue Hören eingewöhnen muss.

Generell sollte eine Reha innerhalb der nächsten vier Monate nach einer Bewilligung angetreten werden, da sonst der Anspruch verfällt. Je nach Nachfrage und Auslastung sollte es möglich sein, die Reha zum Wunschzeitpunkt durchzuführen. Ebenso kann auch eine bestimmte Reha-Einrichtung als Wunsch vorgetragen werden. Wenn diese nach medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist und die Wünsche der persönlichen Lebenssituation, dem Alter, der familiären und beruflichen Situation Rechnung tragen, hat der Kostenträger den Wünschen zu entsprechen. Bei dieser Entscheidung sind natürlich auch Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen. Deswegen sollte man gut begründen können, warum die Wunscheinrichtung die bessere Wahl für den Rehabilitanden ist.

Es ist ratsam wie auch lohnend, sich über Kontakte oder Selbsthilfegruppen Erfahrungen wie auch Infos zu den unterschiedlichsten Reha-Einrichtungen einzuholen. Oftmals ergeben sich aus den Gesprächen neue und hilfreiche Auskünfte, welche den eigenen Bedürfnissen besser gerecht werden als vormals angedacht.

Blockwoche

In den MediClin Bosenberg Kliniken von St. Wendel gibt es die Möglichkeit, Blockwochen zur Aktualisierung der Höreinstellungen zu absolvieren (Stand 04.03.2024). Hierbei handelt es sich um eine Nachsorge nach einer Reha.

Dabei wird in 4 Blöcken mit der Dauer von jeweils einer Woche, verteilt auf den Zeitraum von zwei Jahren, eine stationäre Nachsorge realisiert. Pro Halbjahr ist es möglich, eine Blockwoche in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtumfang der Blockwochen umfasst 20 Kalendertage.

Ziel dieses Behandlungskonzepts ist es, für den Patienten die optimalen Höreinstellungen beim Cochlea Implantat (CI) und/oder Hörgerät (HG) zu eruieren, um über einen längeren Zeitraum das bestmögliche Sprachverstehen herauszuholen. Im Vergleich zu einer klassischen Reha, werden in den Blockwochen täglich CI-/HG-Einstellungen, Einzelhörtraining in der Logopädie und Gruppenhörtraining realisiert. Übliche Reha-Anwendungen wie Sport, Physiotherapie (Massagen) oder ergänzende Schulungen wie z. B. Ernährung werden nicht umgesetzt.

Im Gegensatz zu den klassischen Rehas müssen die Blockwochen nicht beim Träger der Rentenversicherung, sondern bei der zuständigen Krankenkasse beantragt und von diesen auch genehmigt werden.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Blockwochen nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verzeichnet sind und daher auch nicht von allen Krankenkassen bewilligt werden. Dennoch erkennen viele Krankenkassen zunehmend den Nutzen der Nachsorge und genehmigen diese dank der positiven Erfahrungen ihrer Patient*innen.

Musterformulare und Begründungshilfen für die eigenständige Beantragung und Einreichung bei der Krankenkasse können beim Sekretariat dieser Klinik angefordert werden.

MediClin Bosenberg Kliniken
Am Bosenberg 15
66606 St. Wendel

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die AHB findet in der Regel im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung statt. Sie muss allerdings spätestens zwei Wochen nach der Entlassung erfolgen, sei es ambulant oder stationär. Vorteile der AHB liegen in einer schnelleren Rückkehr in ihren Alltag sowie das Potenzial des CI bestmöglich zu erreichen[3].

Standorte

Es gibt für eine stationäre CI-Reha nur wenige Standorte in Deutschland. Die bekanntesten sind:

  • Bad Nauheim, Hessen
  • St. Wendel, Saarland
  • Bad Salzuflen, Nordrhein-Westfalen
  • Bad Grönenbach, Bayern (Schwerpunkt Kommunikationstraining, CI-Einstellung nur durch Vertreter der Implantationsfirmen[4])

Ablauf/Inhalte

Je nach Reha-Einrichtung finden unterschiedliche Aktivitäten statt. Die folgende Liste zeigt einige der typischen Aktivitäten, die in einer solchen Rehabilitationseinrichtung durchgeführt werden können[5] [6]:

  • Regelmäßige Überprüfung und Optimierung des Sprachprozessors einmal bis mehrmals pro Woche
  • Hörtraining, einzeln und in der Gruppe
  • Selbständiges Üben mit speziellen Hörtraining-Programmen und mit Einsatz verschiedener akustischer Medien.
  • Audiotherapeutische Beratung zum Einsatz von technischem Zubehör mit Ausprobieren
  • Kommunikationstechniken für schwierige Hörsituationen in der Gruppe erlernen und ausprobieren
  • Bewegungstherapie und physikalische Anwendungen zum Stressabbau sowie zur allgemeinen körperlichen Stabilisierung.

Des Weiteren können, falls nötig, weitere Therapieangebote in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel:

  • Psychologische Gespräche
  • Tinnitus-Retraining
  • Gleichgewichtstraining

In den Rehakliniken stehen in der Regel ein Audiologe und ein Hörgeräteakustiker für den technischen Support und alle Fragen zu Hörgeräten, Cochlea-Implantaten und weiterem technischen Zubehör zur Verfügung.

Antrag

Eine Rehabilitationsmaßnahme wird dann von der Rentenversicherung genehmigt, wenn die Erwerbsfähigkeit erhalten werden soll. Sofern eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall zugrunde liegt, wird die Leistung über die Unfallversicherung erbracht. Die Krankenkasse kann der Leistungsträger einer rehabilitativen Maßnahme sein, wenn Rentner und Rentnerinnen, Mütter oder Väter mit Kindern sowie Pflegebedürftige oder nicht gesetzlich Rentenversicherte einen Rehabilitationsantrag stellen.

Ein Antrag für eine stationäre Reha muss eigenständig gestellt werden. Nach der Antragsstellung prüft der verantwortliche Kostenträger, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In jedem Fall muss zunächst ein medizinischer Befundbericht erstellt werden. Wie dies zu erfolgen hat, ist bei den einzelnen Trägern unterschiedlich geregelt.

Erfahrungen und Tipps

Die verschiedenen Rehakliniken verfolgen unterschiedliche Philosophien und haben unterschiedliche Schwerpunkte. In manchen Kliniken finden häufiger Einstellungen statt als in anderen. Manche setzen mehr auf Hörstrategien, andere mehr auf individuelles Hörtraining. Das eine ist nicht besser als das andere, es kommt sehr darauf an, was die jeweils betroffene Person braucht und für sich als sinnvoll erachtet.

Es ist auf alle Fälle sinnvoll, sich vor der Reha Gedanken zu machen, wo man eine Verbesserung erreichen möchte bzw. in welchen Bereichen man Unterstützung braucht. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse kann man sich dann in den Kliniken informieren und entscheiden, welche Klinik einem für sich passender erscheint.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Präsidium der DGHNO-KHC: Weißbuch Cochlea-Implantat(CI)-Versorgung; DDGHNO-KHC (Hrsg.), 05/2021; https://cdn.hno.org/media/2021/ci-weissbuch-20-inkl-anlagen-datenblocke-und-zeitpunkte-datenerhebung-mit-logo-05-05-21.pdf, letzter Abruf: 2025-03-22
  2. Jurda, Rainer: Teilstationäre Rehabilitation: Alternative zum vollstationären Angebot; Deutsches Ärzteblatt (Hrsg.), 13/1998; https://www.aerzteblatt.de/archiv/10181/Teilstationaere-Rehabilitation-Alternative-zum-vollstationaeren-Angebot, letzter Abruf: 2024-04-09
  3. MEDIAN Kaiserberg-Klinik: Die Anschlussheilbehandlung ist ein Meilenstein für Patienten mit Cochlea-Implantat; https://www.median-kliniken.de/de/newsroom/artikel/news/die-anschlussheilbehandlung-ist-ein-meilenstein-fuer-patienten-mit-cochlea-implantat/, letzter Abruf: 2025-03-22
  4. VAMED Rehaklinik Bad Grönenbach GmbH: Therapie-Schwerpunkte für CI-Träger; https://www.vamed-gesundheit.de/reha/bad-groenenbach/ihre-reha-bei-uns/somatik/hoerbehinderung-tinnitus-und-schwindelerkrankungen/therapie-fuer-ci-traeger/, letzter Abruf: 2024-12-15
  5. MEDICLIN AG: Ablauf der Reha mit Cochlea Implantat; https://www.bosenberg-kliniken.de/rehaklinik-fuer-cochlea-implantat/#ablaut-der-reha-mit-cochlea-implantat, letzter Abruf: 2024-03-07
  6. MEDIAN Kaiserberg-Klinik: Patienten mit Cochlea-Implantaten und aktiven implantierbaren Hörsystemen; https://www.median-kliniken.de/de/median-kaiserberg-klinik-bad-nauheim/behandlungsgebiete/hts/cochlea-implantate/, letzter Abruf: 2024-03-07